Um mit dem Bauen beginnen zu können, muss eine Baustelle eingerichtet werden. Das Einrichten der Baustelle umfasst zwei Schwerpunkte:
Die Baustellensicherung sorgt für die Sicherheit der Baustelle. Weder dürfen Gefahren von der Baustelle ausgehen, noch darf der Betrieb, die Baustelle von außen gefährden. Die Baustellensicherheit sorgt für den Schutz der Beschäftigten auf der Baustelle. Für beides existieren strenge Vorschriften.
Egal ob im Straßenverkehr oder auf dem Grundstück selbst – jede Baustelle muss entsprechend gesetzlicher Vorgaben abgesichert sein, um Unfälle zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausführung, welche Maßnahmen generell erforderlich sind. In kürzester Zeit und exakt zeitlich aufeinander abgestimmt müssen Absperrung auf- und wieder abgebaut werden. Bei uns erhalten Sie kompetente Rundum-Betreuung!
Elemente der Baustellensicherung verhüten eine Gefährdung von Menschen oder Objekten außerhalb der Baustelle und auch auf der Baustelle selbst. Außerdem soll die Baustelle auch vor Gefahren von außen geschützt werden. Diese inneren und äußeren Gefahren können sehr individuell sein und sind vor Baubeginn zu ermitteln.
Sicherung der Umgebung der Baustelle:
Sicherung vor Gefahren durch die Bauausführung:
Sicherung der Baustelle vor äußerlichen Gefahren:
Gefahrenquellen können auch mehrfach wirken, da sowohl Sachschäden als auch Personenschäden oder Gesundheitsgefahren die Folge sein können.
Das Gleiche gilt für die Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle, einzelne Maßnahmen können sowohl die Beschäftigten schützen als auch vor Sachbeschädigung. Zum Beispiel ein Bauzaun bietet gleichzeitig Lärm- und Diebstahlschutz, als auch Schutz vor Lärm und Staub.
Generell gilt zudem eine Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem 9 823 BGB und aus den Bauordnungen der Bundesländer ableiten. § 823 BGB
Wir stellen sicher, dass alle Gefahrenquellen verhütet werden. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und fachgerechte Dienstleistung, damit alles reibungslos klappt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für ein erstes unverbindliches Angebot können Sie gerne unser Angebotsformular benutzen.
Damit dieses Angebot aussagekräftig ist, benötigen wir möglichst viele Details und eventuell auch Fotos, im Angebotsformular werden diese Details abgefragt. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie uns auch anrufen!
Arbeitsgestaltung im Betrieb (Baustellenverordnung)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Baustelleneinrichtung