Gefahrenquellen können auch mehrfach wirken, da sowohl Sachschäden als auch Personenschäden oder Gesundheitsgefahren die Folge sein können.
Das Gleiche gilt für die Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle, einzelne Maßnahmen können sowohl die Beschäftigten schützen als auch vor Sachbeschädigung. Zum Beispiel ein Bauzaun bietet gleichzeitig Lärm- und Diebstahlschutz, als auch Schutz vor Lärm und Staub.
Generell gilt zudem eine Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem
§ 823 BGB und aus den Bauordnungen der Bundesländer ableiten.
§ 823 BGB
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